(Frankfurt, 19.8.2020)
Denn zum einen besteht bei Textil- und Ledererzeugnissen grundsätzlich ein beschränktes Verbraucherrisiko, zum anderen sollen gemäß dem Vorschlag alle Substanzen mit einer einschlägigen Einstufung als sensibilisierend beschränkt werden. Dies unabhängig davon, ob sie in der Textil- und Lederherstellung eingesetzt werden oder nicht – und unabhängig davon, ob sie bei einem Einsatz zu Allergien beim Verbraucher führen oder nicht. Dies würde nicht nur zu einer hohen Zahl völlig unnötiger Test- und Kontrollkosten führen, da Textilien und Lederwaren immer wieder auf das Nicht-Vorhandensein regulierter Stoffe geprüft werden müssten, die zur Herstellung diese Verbraucherartikel nicht verwendet werden. Viele Farbstoffe, die seit Jahren, z.T. seit Jahrzehnten im Einsatz sind, würden verboten werden, obwohl es keine Hinweise gibt, dass damit gefärbte Textilien jemals Allergien ausgelöst haben. Der Verband TEGEWA schlägt stattdessen vor, konkrete, wohlbekannte starke Sensibilisierer mit individuellen Grenzwerten zu regulieren und damit die tatsächliche Relevanz und die durch sie verursachte Exposition von Stoffen in Textilien und Lederwaren in den Fokus zu nehmen, so wie es in der Beschränkung von krebserregenden oder erbgutverändernden Stoffen („cmr“-Stoffe) vor wenigen Jahren bereits erfolgreich praktiziert wurde.
Hintergrund: Im Jahr 2019 legten Schweden und Frankreich einen Vorschlag zur Beschränkung von als sensibilisierend eingestuften Substanzen in Textilien und Leder vor. Von diesem Vorschlag sind nicht nur die Textil- und Lederindustrie selbst, sondern auch die vom Verband TEGEWA vertretene Textil- und Lederhilfsmittelindustrie sowie die Farbstoffindustrie stark betroffen. Aus diesem Grunde erarbeitete die Geschäftsführung des Verbandes in enger Kooperation mit den Mitgliedsfirmen, dem Farbstoffverband ETAD und den einschlägigen deutschen und europäischen Verbänden der Textil- und Lederindustrie eine Kommentierung des ersten Beschränkungsentwurfs und reichte sie im Dezember 2019 als Beitrag zur Öffentlichen Konsultation des Beschränkungsverfahren bei der ECHA ein. Dem Ablauf des europäischen Gesetzgebungsverfahren folgend, berieten die Gremien RAC (Risk Assessment Committee) und SEAC (Socio-Economic Analysis Committee) über die eingegangenen Kommentierungen und legten eigene Stellungnahmen vor.
Die „Draft Opinion“ des SEAC konnte über eine öffentliche Konsultation erneut kommentiert werden (Ablauf der Kommentierungsfrist: 24.8.). Aufgrund der hohen Relevanz und Wichtigkeit dieses Themas reichte die Geschäftsführung des Verbandes TEGEWA – erneut in enger Kooperation mit den oben genannten Verbänden – in Bezug auf die SEAC Draft Opinion eine weitere Stellungnahme ein (siehe Verlinkung des Beitrags auf ECHA-Website). Im Fokus dieser Kommentierung stand eine ausführliche Argumentation gegen die Beschränkung bestimmter Dispersions- und Reaktivfarbstoffe. Für die mit diesen Stoffen gefärbten Erzeugnissen gibt es aus Sicht von marktrelevanten Farbstoffherstellern und der Verbände ETAD und TEGEWA keine Hinweise auf eine sensibilisierende Wirkung auf Verbraucher durch Textilien und Lederartikel. Auf der anderen Seite haben diese Farbstoffe eine seit Jahrzehnten ungeheuer große Marktrelevanz, so dass deren Wegfall nicht absehbare Konsequenzen hätte. Dies gilt nicht nur für die Unternehmen, die Farbstoffe für die Textil- oder Lederfärbung herstellen, sondern ebenfalls für die Verbraucher, die zahlreiche Produkte nicht mehr im Handel beziehen könnten. Stattdessen entwickelte der Verband ein Vorgehen auf der Basis einer Liste von Substanzen, die tatsächlich auf Textilen und Lederwaren vorkommen können und die beim Verbraucher zu Allergien führen können. Das Verfahren enthält auch das Vorgehen für eine regelmäßige Aktualisierung der Substanzen, nach dem überprüft wurde, ob sie in dieses Raster fallen.
Neben diesen wichtigen Farbstoffklassen hat der Verband TEGEWA auch auf weitere relevante Einflüsse für die Herstellung von Leder- und Textilartikel hingewiesen, u. a. die flammhemmende und Bügelfrei-Ausrüstung von Textilien und die Gerbung von Leder. Zudem sieht der Verband TEGEWA eine hohe Gefahr für die europäische Herstellung von Textilien und Leder, da vor allem die europäische Industrie von der Beschränkung betroffen sein wird, bei gleichzeitig nicht in allen Fällen gesicherter Qualität und unklarer Verbraucherexposition importierter Waren aus dem außereuropäischen Ausland.
Der Verband TEGEWA setzt somit alles daran, mit seinen Einreichungen zu einer möglichst sinnvollen, sachlich vertretbaren und dem Verbraucherschutz tatsächlich dienenden Regulierung beizutragen.