Aktuelles

TEGEWA-KosRo-Positionspapier zur erweiterten Herstellerverantwortung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Im Zusammenhang mit der in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) vorgesehenen erweiterten Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility) in Artikel 9, 10, Anhang III der KARL, vertritt TEGEWA Industrieunternehmen, die kosmetische Rohstoffe herstellen und die – auch wenn diese Stoffhersteller selbst nicht der EPR unterliegen – von der Einstufung von Stoffen als potenzielle Mikroschadstoffe („micropollutants“) in Kosmetikprodukten betroffen sein können: Denn mit Anwendung der EPR im nationalen Recht wird die weitere Nutzung von als Mikroschadstoff eingestuften Substanzen im auf dem Markt bereitzustellenden Kosmetikprodukt eine EPR-Zahlungspflicht der betroffenen Kosmetikendproduktehersteller bzw. -importeure auslösen.

Leitfaden zur Risikominimierung bei Aerosolbildungen

In vielen Bereichen des textilen Produktionsprozesses sind Sprühanwendungen üblich bzw. ist eine Aerosolbildung möglich. Im Garment und im textilen Finishing ist ein Trend zur Sprühapplikation deutlich erkennbar. Hier kommt es jedoch unweigerlich zur Bildung von Aerosolen. Das Einatmen der Aerosole kann unter Umständen – auch wenn in den gebildeten Aerosolen keine gefährlichen Stoffe enthalten sind – zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Der vorliegende Leitfaden soll eine erste, kurze Anleitung mit Maßnahmen zur Risikovermeidung und -minimierung im Bereich des textilen Produktionsprozesses mit Blick auf die Aerosolbildungen bieten: 

Mit Mut und Zuversicht in die Zukunft:

In der August-Ausgabe des CHEManager finden Sie nachstehenden Beitrag über das 75jährige Jubiläum des Verbandes TEGEWA:

Mitgliederversammlung und Wahl des neuen TEGEWA-Vorstandes 2026-2028

TEGEWA Vorstand 2026 – 2028 ©️ Katrin Heyer

Am 19. Juni 2026 fand die jüngste Mitgliederversammlung des Verbandes in Bremen statt, die ganz im Zeichen des 75. Verbandsjubiläums stand. Während dies im Rahmen der Abendveranstaltung am Donnerstag gebührend zelebriert wurde, stand am Folgetag turnusgemäß unter anderem die Neuwahl des Vorstandes 2026 – 2028 sowie des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer an.

Die Besetzung des Vorstandes lautet demnach wie folgt:

Als Vorstandsvorsitzender des Verbandes TEGEWA wurde Mark Dohmen, Archroma, bestätigt, welcher dieses Amt seit 2024 ausübt. Als Stellvertretende Vorsitzende fungieren Birgit Holz, CHT, und Dr. Wolfgang Goertz, Evonik. Neuer Schatzmeister des Verbandes ist Dr. Holger Bender, Pulcra.

Die weiteren Vorstandsmitglieder:
Hermann Bach, Clariant
Dr. Felix Grimm, Zschimmer & Schwarz
Joachim I. Henkmann, Stahl
Florian Krückl, Kolb
Dr. Kristina Platkowski, Schill + Seilacher
Dr. Dirk Schär, Sasol
Romy Veit, BASF
Bianca Verstegen, TFL

Als Rechnungsprüfer wurden bestätigt:
Dr. Michael Fleig, Sinarmas CEPSA
Dr. Friedrich Petry, Textilchemie Dr. Petry

Ihr Kontakt zu TEGEWA

Verband TEGEWA
Mainzer Landstraße 55
60329 Frankfurt am Main

Tel.: 069 – 25 56 13 39
tegewa@vci.de